Der demografische Wandel, die rasant fortschreitende Digitalisierung und die zunehmende Mobilität und Flexibilität der Berufs- und Arbeitswelt haben das soziale Leben und unsere Gesellschaft deutlich verändert. Gerade in einer sich immer weiter differenzierenden Dienstleistungsgesellschaft sind Betreuungs- und Ganztagsangebote unverzichtbar. Deshalb wurden zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Unterstützung von berufstätigen Paaren und Alleinerziehenden zukunftsweisende Investitionen im Schulbereich getätigt und das Service- und Betreuungsangebote weiter ausgebaut. Die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in Saulheim, Wörrstadt und an allen kleineren Grundschulen in der VG wurde etabliert.
Erhalt inklusive permanenter Investitionen in eine flächendeckende Ausstattung der Grundschulen mit Tablets und moderner IT-Technik für einen zukunftsorientierten Unterricht, z.B. in sogenannten „Tablet-Klassen“ in Verbindung mit einer entsprechend qualifizierten Beratung. Diese Ausstattung soll damit auch in Zukunft auf dem neuesten Stand gehalten und weiter professionell betreut werden.
Weitere Digitalisierung der Angebote und Dienstleistungen der VG an den Grundschulen und Kindertagesstätten in der VG beispielsweise durch die Einführung einer Kita-App für die Eltern, Kitas und die Verwaltung. Dazu gehört auch der gerade begonnene Ausbau der Digitalisierung im Bereich der Mittagsverpflegung an unseren Grundschulen und Kitas durch eine entsprechende App.
Gute personelle Betreuung in den Kindertagesstätten. Hier ging die Verbandsgemeinde neue Wege und hat auf Wunsch von sechs Ortsgemeinden deren Kitas mit dem Ziel übernommen, im Personalbereich eine gute Betreuung zu gewährleisten, bei den Abläufen Synergien zu erzeugen und einen Personalpool für Springer und Ersatzkräfte einzurichten. Vor allem der Personalpool soll mithelfen, dass es möglichst zu keinen Ausfallzeiten bei der Betreuung der Kinder in den von der VG übernommenen Kitas kommt. Als weitere Einrichtung soll nun die Kita in Gabsheim in die Trägerschaft der VG überführt werden.